(erstellt am: 27.02.2008 - letzte Änderung:27.02.2008 - aufgerufen: 373 Mal)
für bestimmte Flughäfen zu bestimmten Zeiten vom Reiseveranstalter erhobener Zuschlag,
z. B. während der Schulferien in dem Bundesland, in welchem sich der Flughafen befindet