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Reiselexikon, Reiseglossar
 
 

Auslandskrankenversicherung

(erstellt am: 11.03.2011 - letzte Änderung:11.03.2011 - aufgerufen: 30 Mal)

auch AKV, Auslandsreisekrankenversicherung oder Reisekrankenversicherung: Gesundheits-Versicherungsschutz bei Reisen außerhalb Deutschlands,
Bestandteil der Reiseversicherung

Bei Erkrankungen während einer Auslandsreise müssen Bürger der Bundesrepublik Deutschland alle anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Erkrankung wie Heilbehandlung, Krankenhausaufenthalt, Krankentransport, Rücktransport ins Heimatland, Kosten für Arzneimittel oder Bergungskosten selbst bezahlen, da zumindest die gesetzlichen Krankenkassen diese Kosten nicht übernehmen - bis auf wenige Ausnahmen, z. Bsp. wenn die Behandlung auf Auslandskrankenschein erfolgte. Aber auch hier muß nicht zwangsläufig die volle Höhe der Kosten übernommen werden, sondern nur in Höhe der in Deutschland für diese Behandlung üblichen Kosten. Auslandskrankenscheine gelten darüberhinaus nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabekommen besteht und müssen nicht von den behandelten Ärzten anerkannt werden.

Deshalb ist es ratsam, bei Auslandsreisen eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Für die Einreise in einige Länder, z. Bsp. Russland, ist der Nachweis einer Auslandskrankenversicherung Voraussetzung.


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