(erstellt am: 11.03.2008 - letzte Änderung:11.03.2008 - aufgerufen: 217 Mal)
Versicherung zum Schutz von Reisenden,
Pflichtversicherung für Reiseveranstalter, um im Falle einer Insolvenz die weitere Durchführung der Reise, hauptsächlich des Rücktransports aus dem Urlaubsland, zu gewährleisten