(erstellt am: 26.02.2008 - letzte Änderung:26.02.2008 - aufgerufen: 199 Mal)
Urlaubsort, der maximal 2 km vom Meer entfernt liegen darf und Einrichtungen für den Fremdenverkehr aufweist
Seebäder sind in Deutschland klassifiziert, d.h. die Bezeichnung „Seebad“ wird vom Staat vergeben