Das aktuelle Reise-Zitat von heute - Dienstag, 19. März 2024


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Man kann in der Provence die Kunstdenkmäler
systematisch untersuchen, auf Stilreinheit,
Baualter und Grundriss;
man kann den Olivenhandel statistisch und
tabellarisch darstellen, dass es nur so saust
von Zahlen - man kann aber auch in diesem
wunderschönen Lande spazierengehen.
Kurt Tucholsky

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Radtourismus – Bahnfahren mit Rad



Es gibt viele Menschen, die auch in ihrem lang ersehnten Sommerurlaub nicht auf ihr geliebtes Zweirad verzichten möchten. Das wäre einfach undenkbar. Wenn man mit der Bahn in den Urlaub fährt, kann man sein Fahrrad zumeist mitnehmen, allerdings gibt es hier einige Dinge zu beachten und es ist von Vorteil, vor einer Bahnreise mit dem Fahrrad einige Informationen dazu einzuholen.

Für die Mitnahme des Fahrrads gelten je nach der Art des Zuges und dem jeweils zuständigen Verkehrsverbund unterschiedliche Vorschriften. Beispielsweise ist die Mitnahme eines Fahrrads bei einer Reise mit dem ICE generell nicht möglich. Die Deutsche Bahn verteidigt dies mit einem zu hohen Kostenaufwand für eine derartige Umrüstung des Zuges.

In anderen Fernverkehrszügen hingegen kann das Fahrrad mitgenommen werden, beispielsweise in Inter- und Eurocitys. Dies gilt auch für die Bahnen des Nahverkehrs und der Regionalbahn.

Urlaub mit Fahrrad und BahnDie Voraussetzung für eine solche Mitnahme ist jedoch ein Fahrradabteil im Zug. Interessierte können sich bereits beim Kauf ihres Bahntickets erkundigen, ob der jeweilige Zug ein solches Abteil besitzt. Auch online gibt es eine derartige Auskunftsmöglichkeit, wenn man bei der Suche bei dem Stichwort „Fahrradmitnahme“ das Häkchen setzt. Auf diese Weise erhält man lediglich die Züge zur Auswahl, die eine Fahrradmitnahme ermöglichen können.

Im Fernverkehr liegen die Kosten für ein Fahrradticket regelmäßig um die neun Euro. Es empfiehlt sich hier der Kauf einer Fahrradkarte nebst Stellplatzreservierung mindestens einen Tag vor der Reise. Im Nahverkehr fallen diese Kosten sehr unterschiedlich aus – manchmal sind sie sogar umsonst.

Zu beachten ist zudem, dass in den Vorschriften einiger Verkehrsverbunde Sperrzeiten festgelegt sind, in denen die Fahrgäste keine Fahrräder mich sich führen dürfen. Hier hilft nur ein Blick auf die Webseite des jeweiligen Verkehrsverbundes. Dort finden sich genaue Vorschriften und die Preise für eine Fahrradmitnahme.

Auf dem Bahnsteig sollten sich Fahrrad-Reisende an dem Wagenstandsanzeiger orientieren und nach dem entsprechenden Abteil suchen. Zudem sollte man beachten, dass häufiges Umsteigen oder gar Ausweichen auf einen Regionalexpress bei einer Reise mit einem Fahrrad keine Seltenheit ist. Bei solchen Reisen wird die Ticketfrage kompliziert.

Lucky Bike - Große Marken, kleine PreiseAuch wenn es eine deutschlandweit gültige Fahrradkarte für fünf Euro zu kaufen gibt, gibt es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Vorschriften diesbezüglich. Ein Beispiel gefällig? In Sachsen-Anhalt und Thüringen kann das Fahrrad kostenlos mitgenommen werden, im Saarland und in Rheinland-Pfalz darf eine Mitnahme lediglich ab neun Uhr erfolgen – um nur einige Ausnahmen zu nennen.

 Das Fahrrad als Gepäckstück

Hat man sein Ticket ergattert und muss dennoch feststellen, dass der Fernverkehrszug, für den dieses Ticket gilt, wider Erwarten kein Fahrradabteil hat, so kann der Reisende seine Bahnfahrt nicht antreten. Sein Ticket behält dann die Gültigkeit für einen späteren Zug mit einem entsprechenden Abteil.

Zudem steht dem Reisenden eine Entschädigung zu. Hierzu gibt es Formulare des jeweiligen Verkehrsverbundes im Internet, oftmals unter dem Stichwort „Fahrgastrechte“, die man ausfüllen und einsenden kann.

Im Übrigen hat derjenige Glück, dessen Fahrrad sich zusammenklappen lässt. Auf diese Weise gilt das Fahrrad als Gepäckstück und kann ohne ein zusätzliches Ticket und ohne Abteil-Probleme mitgenommen werden.

 

 

 

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