24. Mai 2012
Eintrag suchen:

Insolvenzversicherung Reiseveranstalter

Alle Reiseveranstalter sind seit 1994 verpflichtet vor dem Verlangen des Reisepreises, eine gültige Insolvenzversicherung Reiseveranstalter vorzuweisen. Reisende haben somit das Recht einen Sicherungsschein zu verlangen, bevor sie den Reisepreis bezahlen. Mit diesen Sicherungsscheinen bekommen Reisende ihre Ausgaben zurück falls der Reiseveranstalter insolvent bzw. zahlungsunfähig wird. Damit befinden sich Reisende bei Reisen mit einer Kundengeldabsicherung auf der sicheren Seite.

Informationen

1630

14.12.2011

14.12.2011

Startseite » ReiseInformationen » ReiseRecht

http://insolvenzversicherung-reiseveranstalter.de/





» zurück