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Bei Reiserücktrittsversicherung auf ausreichenden Versicherungsschutz achten



Der Begriff „Reiseversicherung“ wird oftmals mit einer Art der Reiseversicherung gleichgesetzt, für die es wiederum verschiedene Bezeichnungen gibt: Reiserücktrittsversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung oder Reisestornoversicherung. Wie in allen Bezeichnungen dabei klar zum Ausdruck kommt, soll die Versicherung im Falle eines Nichtantritts der Reise  vor dem finanziellen Schaden bewahren, der durch erhobene Stornokosten durch den Reiseveranstalter entsteht. Die Gründe, die im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung zum Rücktritt von der Reise berechtigen, sind im allgemeinen Unfälle, Krankheit, Todesfälle in der Familie, plötzliche Arbeitslosigkeit etc. – konkret sind die versicherten Risiken in der jeweiligen Versicherungspolice aufgeführt.

Da die versicherten Risiken rein theoretisch zu jedem Zeitpunkt eintreten können, ist es empfehlenswert, die Reiserücktrittskostenversicherung wenn schon nicht sofort bei der Reisebuchung so doch zumindest sehr zeitnah abzuschließen. Je nach Versicherer muß der Abschluß der Reiserücktrittskostenversicherung innerhalb einer bestimmten Anzahl an Tagen nach der Reisebuchung erfolgen bzw. muß noch eine bestimmte Mindestanzahl an Tagen bis zum Reiseantritt  gegeben sein, damit für diese konkrete Reise Versicherungsschutz besteht.

Da im Schadensfall die Stornokosten von der Versicherung ersetzt werden, die bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen können, ist die Versicherungsprämie abhängig vom Reisepreis – was man schlicht und einfach auf die Formel bringen kann: Reiserücktrittskostenversicherungen sind umso teurer, je teurer die versicherte Reise ist. Die Tarife dazu sind meist in Schritten von zum Beispiel 500 Euro gestaffelt.

Bei der Wahl der Reiserücktrittsversicherung ist es wichtig, sich ausreichend zu versichern. Bei einem Reisepreis von angenommenen 2600 Euro ist es nicht von Vorteil, ein paar Euro an der Versicherungsprämie zu sparen und einen Tarif zu wählen, der nur 2500 Euro versichert. Der Gedanke, die 100 Euro bezahle ich dann selbst, dafür zahle ich etwas weniger für die Versicherung, geht meist nicht auf. Im Schadensfall kann die Versicherung wegen Unterversicherung einen kräftigen Abschlag an ihren Leistungen vornehmen. Bei der Wahl eines zu niedrigen Tarifs wird ein zu geringer Reisepreis versichert und so kann es ähnlich wie bei der Hausratversicherung im Falle der Unterversicherung zu einem kräftigen prozentualen Abschlag bei der Erstattung des Schadens durch den Reiseversicherer kommen.

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erstellt am: 10.05.2012 von:
Kategorien: Reiseversicherung
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[…] was im Schadensfall fällig wäre und kann sich auf dieser Grundlage gut für oder gegen eine Reiserücktrittsversicherung […]