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Auslandsreiseversicherung ab 2013 besonders wichtig



Zu Jahrebeginn werden überall verstärkt Urlaubspläne geschmiedet. Man plant, gleicht die Termine in der Familie, mit Freunden, Bekannten und Kollegen ab, muß auf Schulferien achten und möchte normalerweise noch den einen oder anderen Feiertag mit in der Reisezeit unterbringen. Hat man noch das Reiseziel festgelegt und ein passendes Reiseangebot gefunden, dann wird meist schnell gebucht, bevor das Hotel voll ist oder alle Plätze im Flieger besetzt sind. Gerade wer auf bestimmte Termine, wie bei Familien die Schulferien, festgelegt ist, die in die Hauptreisezeit fallen, ist gut beraten, sich frühzeitig seinen Wunschurlaub zu sichern.

Wer in den Wintermonaten seinen Sommerurlaub bucht, der hat noch ein ganzes Stückchen Zeit vor sich, bis die schönsten Wochen des Jahres endlich ran sind. Zeit, in der auch noch so manches Unvorhergesehene und Unerwünschte passieren kann.

Deshalb sollte man in der grauen Jahreszeit nicht nur vom nächsten Urlaub mit Sonne, Strand und Meer träumen und die Vorfreude genießen, sondern bereits bei der Planung, spätestens aber bei der Reisebuchung, an eine Reiseversicherung denken. Wer seine gebuchte Reise aufgrund unerwarteter schwerer Erkrankungen oder anderer Unglücksfälle nicht antreten kann oder eine bereits begonnene Reise aus ebensolchen Gründen abbrechen muß, für den kann es richtig teuer werden. Aber auch auf den Urlauber, der im Ausland ernsthaft erkrankt und behandelt, eventuell sogar ins Heimatland zurück transportiert werden muß, können enorme Kosten zu kommen.

Diese Risiken kann man mit dem Abschluß einer Reiseversicherung zwar nicht ausschließen, aber auf jeden Fall den finanziellen Folgen eines Schadensfalles aus dem Weg gehen. Mit einer Reiserücktrittsversicherung sichern sie den Reisepreis bzw. die Reise-Stornokosten ab, wenn die Reise nicht angetreten werden kann, eine Reiseabbruchversicherung ersetzt den Resturlaub, der nicht mehr in Anspruch genommen werden kann und die unplanmäßige Abreise. Diese Kosten sind durch den Reisepreis in etwa abschätzbar, anders verhält es sich bei Erkrankungen im Ausland. Da niemand weiß, woran man erkranken könnte, welche Behandlungen und Medikamente dafür notwendig sind, was ein Arzt oder Krankenhaus im Ausland dafür berechnet und was ein medizinisch notwendiger Rücktransport kosten würde, ist eine Abschätzung der Kosten nicht möglich und diese können hier leicht in astronomische Höhen ausufern.

 Kostenlose Auslandskrankenversicherung entfällt

Wer ab diesem Jahr seinen Urlaub im Ausland verbringt, der sollte seinen Reise-Versicherungsschutz besonders gründlich überprüfen. War es bisher so, das gesetzlich Krankenversicherte in den Genuß einer kostenlosen weltweiten Auslandsreisekrankenversicherung über ihre Krankenkasse gekommen sind, so ist damit seit 01.01.2013 Schluß. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen seit Jahresbeginn keine kostenlose und weltweit geltende Reisekrankenversicherung mehr anbieten. Das Bundesversicherungsamt hat in seiner Funktion als Kassenaufsicht diese Zusatzleistung zum Nulltarif als unzulässig beanstandet und die Krankenkassen aufgefordert, diese kostenlose Zusatzleistung einzustellen. Der Grund dafür ist, dass Krankenkassen vermehrt versuchen Kunden anzulocken, indem sie Zusatzleistungen und Bonusregelungen anbieten, nachdem es den Wettbewerb durch unterschiedliche Beitragssätze nicht mehr gibt.

Ein gewissen Versicherungsschutz haben gesetzlich Versicherte auch im Ausland, der ist allerdings beschränkt auf die EU-Länder und Länder mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Im Fall der Fälle wird man dann den gesetzlich Versicherten des jeweiligen Reiselandes gleichgestellt und es werden von der heimischen Krankenkasse auch nur die Kosten erstattet, die ein gesetzlich Versicherter in dem jeweiligen Land auch erhalten würde. Sollten irgendwelche Behandlungen in einem bestimmten Land nicht Teil der gesetzlichen Krankenversorgung sein, dann werden diese auch einem deutschen Reisenden nicht erstattet und der Patient muß die Kosten dafür selber tragen. Grundsätzlich werden von gesetzlichen Kassen keine Kosten für den Rücktransport in das Heimatland oder in ein Krankenhaus der eigenen Wahl übernommen.

Deshalb ist der Abschluß einer Reisekrankenversicherung ab jetzt besonders wichtig und man sollte auf diesen Schutz, der dazu noch in der Regel sehr günstig abgeschlossen werden kann, bei keiner Auslandsreise verzichten! Mit einer privaten Auslandsreiseversicherung im Gepäck gehen sie sicher auf Reisen und schließen das Risiko, im Krankheitsfall auf unabsehbar hohen Kosten sitzenzubleiben, von vornherein aus.

Viel Reiseschutz für wenig Euro

Nutzen Sie die leistungsstarken und günstigen Tarife der TMG Reiseversicherung Travel Card. Die Basis jeder Travel Card ist eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, die wahlweise mit einer Auslandskranken- und einer Reisegepäckversicherung erweitert werden kann. Sie kann als Einmal-Versicherung für eine Reise abgeschlossen werden oder bietet als Jahreskarte Reiseschutz für das ganze Jahr – für alle Reisen innerhalb des Versicherungsjahres. Alle Personen aus den EU-Mitgliedsländern können als Einzelreisende, Familien oder Reisegruppen versichert werden, nach Wunsch mit oder ohne Selbstbehalt im Schadensfall.

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[…] Auslands-Krankenversicherung ist damit sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte bei jeder Auslandsreise ein Muss. […]